WZG§4RAMSARBek
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
- des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wattvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar 1971) (Anlage)
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. Mai 1992 (BGBl. I S. 1024).
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR039800993
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 718cd90d28ec4b5a0ad78f2822cba97d6b69e56c095955c819470316141d93fd