Zum Gesetzesinhalt

WZG§4RAMSARBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 3. 4.1993 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR039800993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 718cd90d28ec4b5a0ad78f2822cba97d6b69e56c095955c819470316141d93fd

XML-Quelle beim Herausgeber