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WZG§4IBRD/IDA/IFCBek

Anlage 1

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ergänzung der Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(Ergänzung von Abschnitt II Nr. 10 der Anlage zu der Bekanntmachung vom 12. September 1963, BGBl. I S. 781, und von Anlage 2 der Bekanntmachung vom 16. Juni 1966, BGBl. I S. 390):

(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnungen und Kennzeichen,
Fundstelle: BGBl. I 1980, 2352)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR023520980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 275eca55f8e74377fc51835832f2f25637c6e1b7c31fae110d3cd7eab4eaf4b1

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