Zum Gesetzesinhalt

WZG§4IBRD/IDA/IFCBek

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR023520980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 275eca55f8e74377fc51835832f2f25637c6e1b7c31fae110d3cd7eab4eaf4b1

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis