WZG§4CEPTBek
AnlageEuropäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen (CEPT)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR018800977
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 079933880a8b943feae4928142800e43086a23aeb3fc4153e95308049a2b633f