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WVwAÜG

§ 2Karrierecenter der Bundeswehr

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr

Die Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes den Kreiswehrersatzämtern zugewiesen sind, werden den Karrierecentern der Bundeswehr übertragen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR159000012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 492d8553f7eb76c10a04be37408e49cf8aa0c452a7c347fe867b09211dfa6736

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