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WVwAÜG

§ 1Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr

Dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen, die diese wahrnehmen nach
1.
dem Wehrpflichtgesetz,
2.
dem Soldatengesetz,
3.
der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung,
4.
der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung,
5.
der RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung,
6.
der Unabkömmlichstellungsverordnung,
7.
der Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz,
8.
der Berufsförderungsverordnung und
9.
der Personalaktenverordnung Soldaten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR159000012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 492d8553f7eb76c10a04be37408e49cf8aa0c452a7c347fe867b09211dfa6736

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