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WVwAÜG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.12.2012 +++)

Das G wurde als Artikel 3a des G v. 21.7.2012 I 1583 vom Bundestag beschlossen.
Es tritt gem. Art. 18 Abs. 2a dieses G am 1.12.2012 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR159000012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 492d8553f7eb76c10a04be37408e49cf8aa0c452a7c347fe867b09211dfa6736

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