(1) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau informiert das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Finanzagentur über Anträge auf Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen nach § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes, beabsichtigte oder getroffene Entscheidungen oder über sonstige Sachverhalte oder Tätigkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Stabilisierungsfondsgesetzes.
(2) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist bei der Wahrnehmung der ihr nach § 2 Absatz 3 übertragenen Aufgaben auch an die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ergehenden Weisungen oder Entscheidungen des Bundesministeriums der Finanzen gebunden, die auf der Grundlage des Stabilisierungsfondsgesetzes, dieser Verordnung oder auf der Grundlage der nach § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 2, § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 3 des Stabilisierungsfondsgesetzes erlassenen Verordnungen ergangen sind, sowie an die Beschlüsse des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Ausschusses.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.