WRegV
§ 2Nutzung des Portals
- 1.
- für mitteilungspflichtige Behörden und öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
- a)
- Bezeichnung und Art der Behörde, des Sondervermögens, der juristischen Person des öffentlichen Rechts, der juristischen Person des privaten Rechts oder des Verbandes,
- b)
- Kontaktdaten, einschließlich Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
- c)
- von dem für die Registrierung verantwortlichen Bediensteten und von den mit der Verwaltung von Portalnutzern betrauten Bediensteten: der Vor- und Nachname sowie die Kontaktdaten im Sinne des Buchstaben b; von den mit der Verwaltung von Portalnutzern betrauten Bediensteten zusätzlich die Nutzerkennungen,
- d)
- bei mitteilungspflichtigen Behörden eine Erklärung des zu registrierenden Nutzers, dass es sich um eine nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes mitteilungspflichtige Behörde handelt und
- e)
- bei Auftraggebern eine Erklärung des zu registrierenden Nutzers, dass es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nummer 1, 2 oder 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen handelt;
- 2.
- für öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nummer 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
- a)
- Bezeichnung der natürlichen oder juristischen Person,
- b)
- Kontaktdaten, einschließlich Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung, E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
- c)
- von dem für die Registrierung verantwortlichen Bediensteten und von den mit der Verwaltung von Portalnutzern oder der Abfrage betrauten Bediensteten: der Vor- und Nachname sowie die Kontaktdaten im Sinne des Buchstaben b; von den mit der Verwaltung von Portalnutzern oder der Abfrage betrauten Bediensteten zusätzlich die Nutzerkennungen,
- d)
- das voraussichtliche Datum der Fertigstellung oder der Abnahme des Vorhabens, für das der zu registrierende Nutzer als öffentlicher Auftraggeber tätig ist, und
- e)
- eine Erklärung des zu registrierenden Nutzers, dass die Voraussetzungen des § 99 Nummer 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Hinblick auf das Vorhaben nach Buchstabe d erfüllt sind;
- 3.
- für amtliche Verzeichnisstellen:
- a)
- Bezeichnung der Stelle,
- b)
- Kontaktdaten, einschließlich Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
- c)
- von den für die Registrierung verantwortlichen und den mit der Verwaltung von Portalnutzern betrauten Beschäftigten: der Vor- und Nachname sowie die Kontaktdaten im Sinne des Buchstaben b,
- d)
- eine Erklärung des zu registrierenden Nutzers, dass es sich um eine amtliche Verzeichnisstelle handelt, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht;
- 4.
- für Unternehmen:
- a)
- Firma und Rechtsform,
- b)
- Kontaktdaten, einschließlich Anschrift des Firmensitzes und, soweit vorhanden, der Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland,
- c)
- bei inländischen Unternehmen, soweit vorhanden, das Registergericht und die Registernummer aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Vereins-, Partnerschaftsregister oder bei vergleichbaren amtlichen Registern die Registernummer und die registerführende Stelle,
- d)
- bei ausländischen Unternehmen, soweit vorhanden, eine der Registernummer im Sinne des Buchstaben c vergleichbare Nummer und die nummernführende Stelle,
- e)
- soweit vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und
- f)
- Vor- und Nachname sowie die Kontaktdaten der mit der Registrierung betrauten Beschäftigten sowie die Bevollmächtigung dieser Beschäftigten.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 8 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR080900021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d941358903d90696a97dca694ef9ebee762b787b8476d7d2289fd3c7df9eb477