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WrackBKostDG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Durchsetzung von Kostenforderungen aus dem Internationalen Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 11.6.2013 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 5 +++)

Das G wurde als Artikel 6 des G v. 4.6.2013 I 1471 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 8 dieses G am 11.6.2013 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR147800013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cf1837b26b9a23547d27b0a4324e3f79d75b859e0f5cdcd693657ebf4dd35c3a

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