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WPostVtr1994G

Art 2

Gesetz zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Vollzugsordnungen vom 16. Februar 1995 zu den in Artikel 1 unter den Nummern 3 bis 7 genannten Verträgen sowie Änderungen, die der Rat für Postbetrieb des Weltpostvereins vor Zusammentreten des nächsten Weltpostkongresses zu diesen Vollzugsordnungen beschließt, in Kraft zu setzen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert Art. 321 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR208220998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a4a9aff50f09e5b65ff085cc8cc60446dec05e30b461f9d6bd10a367c6e3b736

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