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WpIVergV

§ 5Ausrichtung an der Strategie des Wertpapierinstituts

Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten

Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet sein, die in den Geschäfts- und Risikostrategien des Wertpapierinstituts niedergelegt sind. Dabei sind auch die langfristigen Effekte der Anlageentscheidungen des Wertpapierinstituts und dessen Unternehmenskultur zu berücksichtigen. Die Vergütungsparameter müssen sich an den Strategien ausrichten und das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0050A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 243796061599e7c431634ef7b9f53537b005d77242f4aee6165f8de109796465

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