1. WoZErhV
§ 1Anwendungsbereich
Erste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes
- 1.
- vor dem 1. Januar 1970 bewilligt und
- 2.
- für Angehörige des öffentlichen Dienstes oder ähnliche Personengruppen aus öffentlichen Haushalten des Bundes mittelbar oder unmittelbar zur Verfügung gestellt
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR010090982
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d24652bf8d44c432995ce4863bd6cde1cccf307596055e7ae4d55719f3950fc0