WoFlV
§ 2Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche
- 1.
- Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
- 2.
- Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
- 1.
- Zubehörräume, insbesondere:
- a)
- Kellerräume,
- b)
- Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
- c)
- Waschküchen,
- d)
- Bodenräume,
- e)
- Trockenräume,
- f)
- Heizungsräume und
- g)
- Garagen,
- 2.
- Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
- 3.
- Geschäftsräume.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR234610003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e3d8c6a820143a9daab07e83e6846d786f5ac66dcb51bd596c84795a29bf10b