Zum Gesetzesinhalt

WoFlV

§ 1Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR234610003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e3d8c6a820143a9daab07e83e6846d786f5ac66dcb51bd596c84795a29bf10b

XML-Quelle beim Herausgeber