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WGSVGÄndG

Art 4 Übergangs- und Schlußvorschriften

Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 21 G v. 25.7.1991 I 1606

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018469970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 54ff56b4dd43e862674a0682b59b38b9d634e2695f913f0af13fcd2e650bfd36

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