WPflG
§ 15dDatenübermittlung für die Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
- 1.
- Familienname,
- 2.
- Vornamen,
- 3.
- Staatsangehörigkeiten,
- 4.
- Tag und Ort der Geburt,
- 5.
- gegenwärtige Anschrift, Haupt- und Nebenwohnung,
- 6.
- Angaben gemäß der Bereitschaftserklärung nach § 15a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1,
- 7.
- Schwerbehinderung oder eine entsprechende Gleichstellung gemäß der Bereitschaftserklärung nach § 15a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4,
- 8.
- Bildungsabschlüsse sowie sonstige Befähigungen und Qualifikationen gemäß der Bereitschaftserklärung nach § 15a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5,
- 9.
- Informationen über die Einberufung und Heranziehung zum Wehrdienst,
- 10.
- Feststellung einer Befreiung nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3.
- 1.
- Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 für eine nicht nur vorübergehende Zeit,
- 2.
- Pflegetätigkeit für hilfsbedürftige Angehörige oder andere hilfsbedürftige Personen aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung, deren Pflege nicht anderweitig gewährleistet ist,
- 3.
- berufliche Tätigkeit,
- 4.
- Angaben über Betriebs- oder Personalratszugehörigkeit,
- 5.
- Teilnahme an einem weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt und
- 6.
- Angaben über Kinder unter 15 Jahren, die mit dem Wehrpflichtigen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 15.8.2011 I 1730;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 370
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006510956
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 34e0956ae9d98cba9f4fde45bb8be1bcf250b63d79588a81d0e234dbff2f7279
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- Art 80a GG
„(1) Im Verteidigungsfall und nach Maßgabe von Artikel 80a Absatz 1 des Grundgesetzes übermittelt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr der Bundesagentur für Arbeit zur Erfüllung der Aufg …“