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WasUTechAusbV

§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung und zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung“,
2.
„Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser“,
3.
„Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR18B0B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e9fe4dc6eca52b61478365661097708bda0610ae4d8fb5381ffd298a4935e1a1

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