Zum Gesetzesinhalt

WaStrTraveÜbgV

§ 2

Verordnung über den Übergang von zur Bundeswasserstraße Trave gehörenden Nebenstrecken auf die Hansestadt Lübeck

-
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR124100007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7aa5c0d050eb7cd373e5be4b014160db5d75c81151fe157a161b95450d2a07e9

XML-Quelle beim Herausgeber