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VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2003 I 102;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 15.7.2024 I Nr. 236

Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 3.7.2026 I Nr. 199 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Hinweis: Änderung durch Art. 15 Abs. 2 G v. 3.7.2026 I Nr. 199 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Hinweis: Änderung durch Art. 11 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012530976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 02be966cf1910760ef72afa8d3bd5f7d2da2a05b90f03a5c638a5355b2bf9b9b

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil I Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische VerwaltungszusammenarbeitAbschnitt 1 Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation§ 1Anwendungsbereich§ 2Ausnahmen vom Anwendungsbereich§ 3Örtliche Zuständigkeit§ 3aElektronische KommunikationAbschnitt 2 Amtshilfe§ 4Amtshilfepflicht§ 5Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe§ 6Auswahl der Behörde§ 7Durchführung der Amtshilfe§ 8Kosten der AmtshilfeAbschnitt 3 Europäische Verwaltungszusammenarbeit§ 8aGrundsätze der Hilfeleistung§ 8bForm und Behandlung der Ersuchen§ 8cKosten der Hilfeleistung§ 8dMitteilungen von Amts wegen§ 8eAnwendbarkeitTeil II Allgemeine Vorschriften über das VerwaltungsverfahrenAbschnitt 1 Verfahrensgrundsätze§ 9Begriff des Verwaltungsverfahrens§ 10Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens§ 11Beteiligungsfähigkeit§ 12Handlungsfähigkeit§ 13Beteiligte§ 14Bevollmächtigte und Beistände§ 15Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten§ 16Bestellung eines Vertreters von Amts wegen§ 17Vertreter bei gleichförmigen Eingaben§ 18Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse§ 19Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse§ 20Ausgeschlossene Personen§ 21Besorgnis der Befangenheit§ 22Beginn des Verfahrens§ 23Amtssprache§ 24Untersuchungsgrundsatz§ 25Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung§ 26Beweismittel§ 27Versicherung an Eides statt§ 27aBekanntmachung im Internet§ 27bAuslegung von Dokumenten§ 27cErörterung mit Verfahrensbeteiligten oder der Öffentlichkeit§ 28Anhörung Beteiligter§ 29Akteneinsicht durch Beteiligte§ 30GeheimhaltungAbschnitt 2 Fristen, Termine, Wiedereinsetzung§ 31Fristen und Termine§ 32Wiedereinsetzung in den vorigen StandAbschnitt 3 Amtliche Beglaubigung§ 33Beglaubigung von Dokumenten§ 34Beglaubigung von UnterschriftenTeil III VerwaltungsaktAbschnitt 1 Zustandekommen des Verwaltungsaktes§ 35Begriff des Verwaltungsaktes§ 35aVollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes§ 36Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt§ 37Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung§ 38Zusicherung§ 39Begründung des Verwaltungsaktes§ 40Ermessen§ 41Bekanntgabe des Verwaltungsaktes§ 42Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt§ 42aGenehmigungsfiktionAbschnitt 2 Bestandskraft des Verwaltungsaktes§ 43Wirksamkeit des Verwaltungsaktes§ 44Nichtigkeit des Verwaltungsaktes§ 45Heilung von Verfahrens- und Formfehlern§ 46Folgen von Verfahrens- und Formfehlern§ 47Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes§ 48Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes§ 49Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes§ 49aErstattung, Verzinsung§ 50Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren§ 51Wiederaufgreifen des Verfahrens§ 52Rückgabe von Urkunden und SachenAbschnitt 3 Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes§ 53Hemmung der Verjährung durch VerwaltungsaktTeil IV Öffentlich-rechtlicher Vertrag§ 54Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags§ 55Vergleichsvertrag§ 56Austauschvertrag§ 57Schriftform§ 58Zustimmung von Dritten und Behörden§ 59Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags§ 60Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen§ 61Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung§ 62Ergänzende Anwendung von VorschriftenTeil V Besondere VerfahrensartenAbschnitt 1 Förmliches Verwaltungsverfahren§ 63Anwendung der Vorschriften über das förmliche Verwaltungsverfahren§ 64Form des Antrags§ 65Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen§ 66Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten§ 67Erfordernis der mündlichen Verhandlung§ 68Verlauf der mündlichen Verhandlung§ 69Entscheidung§ 70Anfechtung der Entscheidung§ 71Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor AusschüssenAbschnitt 1a Verfahren über eine einheitliche Stelle§ 71aAnwendbarkeit§ 71bVerfahren§ 71cInformationspflichten§ 71dGegenseitige Unterstützung§ 71eElektronisches VerfahrenAbschnitt 2 Planfeststellungsverfahren§ 72Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren§ 72aEinreichung des Plans und Ausgestaltung des Verfahrens§ 73Anhörungsverfahren§ 73aBehördenbeteiligung§ 73bErörterungstermin§ 73cPlanänderung im Verfahren§ 73dProjektmanager§ 74Planfeststellungsbeschluss§ 74aPlangenehmigung§ 74bEntfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung§ 75Rechtswirkungen der Planfeststellung§ 75aAußerkrafttreten des Plans§ 76Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens