VWDG
§ 14Einschränkung der Verarbeitung
Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 173 V v. 19.6.2020 I 1328
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR303710011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dac01bb5fb9fbb1e73f360f528f5c94e49d5cc8bcd13fa335d432acbf05c5b86
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage VWDG-DVDaten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger
„… dd) Erklärung für Organisation widerrufen/zusätzliche Angaben (2) A B C D 9 Bezeichnung der Daten (§ 14 Abs. 1 VWDG) Zeitpunkt der Übermittlung Übermittlung durch folgende Stellen (§ 14 Abs. 1 VWDG) Übermittlung an folgende Stellen (§§ …“