VWDG
§ 15Verordnungsermächtigung
Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei
- 1.
- zu den Daten, die nach § 3 gespeichert werden, und zu den Daten, die nach den §§ 6 und 7 übermittelt werden,
- 2.
- zu den Voraussetzungen und dem Verfahren zur Übermittlung von Daten an das Bundesverwaltungsamt durch die in den §§ 4 und 5 Absatz 4 bezeichneten öffentlichen Stellen,
- 3.
- zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Übermittlung von Daten nach den §§ 6 und 7 durch das Bundesverwaltungsamt,
- 4.
- zum Verfahren nach § 6 Absatz 2,
- 5.
- zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Datenübermittlung nach den §§ 8 und 9,
- 6.
- zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Auskunft nach § 12 und der Löschung nach § 13,
- 7.
- zum Verfahren der Einschränkung der Verarbeitung nach § 14.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 173 V v. 19.6.2020 I 1328
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR303710011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dac01bb5fb9fbb1e73f360f528f5c94e49d5cc8bcd13fa335d432acbf05c5b86