VSVgV
§ 44aAnwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von e-Forms
- 1.
- § 2 Absatz 3 nicht anzuwenden und
- 2.
- die §§ 2, 17, 18, 35 und 39 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.9.2026 I Nr. 250
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR150900012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d5accbe5180fe48411d99540fa64d0d9d7610d8f6c85ccfc1b1db18e15392723
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 83 VgV(weggefallen)
„Bis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind 1. § 2 Absatz 3 nicht anzuwenden und 2. die §§ 2, 17, 18, 35 und 39 in ihrer am 23. August 2023 g …“