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VSVgV

Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.9.2026 I Nr. 250

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR150900012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d5accbe5180fe48411d99540fa64d0d9d7610d8f6c85ccfc1b1db18e15392723

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelTeil 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Anzuwendende Vorschriften für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge§ 3Schätzung des Auftragswertes§ 4Begriffsbestimmungen§ 5Dienstleistungsaufträge§ 6Wahrung der Vertraulichkeit§ 7Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen durch Unternehmen§ 8Versorgungssicherheit§ 9UnteraufträgeTeil 2 Vergabeverfahren§ 10Grundsätze des Vergabeverfahrens§ 11Arten der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen§ 12Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb§ 13Wettbewerblicher Dialog§ 14Rahmenvereinbarungen§ 15Leistungsbeschreibung und technische Anforderungen§ 16Vergabeunterlagen§ 17Vorinformation§ 18Bekanntmachung von Vergabeverfahren; Ex-ante-Transparenz§ 19Informationsübermittlung§ 20Fristen für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme und Eingang der Angebote§ 21Eignung und Auswahl der Bewerber§ 22Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen§ 23Zwingender Ausschluss§ 24Fakultativer Ausschluss§ 25Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung§ 26Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit§ 27Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit§ 28Nachweis für die Einhaltung von Normen des Qualitäts- und Umweltmanagements§ 29Aufforderung zur Abgabe eines Angebots§ 30Öffnung der Angebote§ 31Prüfung der Angebote§ 32Nebenangebote§ 33Ungewöhnlich niedrige Angebote§ 34Zuschlag§ 35Bekanntmachung über die Auftragserteilung§ 36Unterrichtung der Bewerber oder Bieter§ 37Aufhebung und Einstellung des VergabeverfahrensTeil 3 Unterauftragsvergabe§ 38Allgemeine Vorgaben zur Unterauftragsvergabe§ 39Bekanntmachung§ 40Kriterien zur Auswahl der Unterauftragsnehmer§ 41Unteraufträge aufgrund einer RahmenvereinbarungTeil 4 Besondere Bestimmungen§ 42Ausgeschlossene Personen§ 43Dokumentations- und AufbewahrungspflichtenTeil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 44Übergangsbestimmung§ 44aAnwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von e-Forms§ 45InkrafttretenSchlussformel