Zum Gesetzesinhalt

VkBkmG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2023 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 20.12.2022 I 2752 vom Bundestag
beschlossen. Es tritt gem. Art. 3 Satz 1 dieses G am 1.1.2023 in Kraft.

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR275210022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 51724ce558b683c69bc63a326d0c55770c11e41e385a8f84432c127f29b1f7ee

XML-Quelle beim Herausgeber