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VglWebMV

§ 6Inkrafttreten

Verordnung über die Meldungen zu Zahlungskonten für die Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0440A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): df9602c13705bfc86f15d81bd1a093e091d385bd3815eb48e5b33bc508ae9cfb

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