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VglWebMV

Verordnung über die Meldungen zu Zahlungskonten für die Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0440A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): df9602c13705bfc86f15d81bd1a093e091d385bd3815eb48e5b33bc508ae9cfb

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