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VFBAZV

§ 2Verrechnung

Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“

(1) Die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen (Zahlungsbetrag) berechnet sich nach folgender Formel:
ZB = SBE x ZS + EBet – VA.
In dieser Formel bedeutet:
ZB:
Zahlungsbetrag in Euro,
SBE:
Summe der im Vorquartal gezahlten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und Entgelte in Euro,
ZS:
zum Zahlungstermin (§ 3 Absatz 1) geltender Zuweisungssatz in Prozent,
EBet:
im Vorquartal erzielte Einnahmen aus der Beteiligung anderer Dienstherren an den Versorgungsausgaben der Bundesagentur für Arbeit in Euro,
VA:
Versorgungsausgaben im Vorquartal in Euro.
(2) Ergibt sich ein negativer Zahlungsbetrag, so ist er durch eine Zahlung aus dem Sondervermögen an die Bundesagentur für Arbeit auszugleichen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14.12.2023 I Nr. 371

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR100400008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 617bf7cefb9b569cfb54f5b8d2a89f97968bd0ea9633bace7835226fcca198d9

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