VFBAZV
§ 1Höhe des Zuweisungssatzes
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14.12.2023 I Nr. 371
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR100400008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 617bf7cefb9b569cfb54f5b8d2a89f97968bd0ea9633bace7835226fcca198d9
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 366a SGB 3Versorgungsfonds
„Der für die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen nach § 366a Absatz 2 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ maßgebende Prozentsatz der ruhegehaltfähigen Dien …“