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VerwFöG

Art 1 Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten des Geschäftsbereichs des Bundesministers der Verteidigung

Gesetz zur Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020919992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a2994f976baba21c7fc6c439fd2ef56794a6e3450cffb35f8621dcf1cd67569c

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