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VertrGebErstG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2022 +++)

Das G wurde als Artikel 26 des G v. 7.7.2021 I 2363 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 36 Abs. 1 dieses G am 13.7.2021 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR243200021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e0abd2d5e0e7f6c258e8c071e54997fd085a860f3c1ab5af3cab01c903a7c97

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