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VersTierMeldV 2013

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken verwendeter Wirbeltiere oder Kopffüßer oder zu bestimmten anderen Zwecken verwendeter Wirbeltiere

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 18.12.2013 +++)

(+++ Zur Anwendung vgl. § 4 +++)

(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung des
EUBes 2020/569 (CELEX Nr: 32020D0569) vgl. V v. 11.8.2021 I 3570 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 12.12.2013 I 4145 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der Tierschutzkommission, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 8 Abs. 1 dieser V am 18.12.2013 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 11.8.2021 I 3570

Sonst: Ersetzt V 7833-3-13 v. 4.11.1999 I 2156

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR414510013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f89f55bf0e3d5d07856fc860f8d8b276e8a5e299d1a1901a092815f8b069771

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