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RV

I. Gliederung der Umstellungsrechnung

Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Versicherungsunternehmer

Für die Gliederung der einzelnen Posten gilt das anliegende Schema; soweit neben der Lebensversicherung noch andere Versicherungszweige betrieben werden, ist es nach den für diese Zweige geltenden Richtlinien (Ergänzungsrichtlinien) zu erweitern. Für die öffentlich-rechtlichen Anstalten ist das Schema sinngemäß anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR700860949

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9eec4b84b5c7ce1675ec2c08404ebada9a5ce9372c79af9facdce66bda41f406

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