VerkStatG
§ 19Schienen-Güterverkehrsstatistik
- 1.
- monatlich:
- a)
- beförderte Güter (ohne kombinierten Verkehr) nach Menge, Beförderungsleistung, Güterart und Stelle der Be- und Entladung,
- b)
- beförderte Güter im kombinierten Verkehr nach Menge, Beförderungsleistung, Art der Ladeeinheit und Stelle der Be- und Entladung,
- c)
- beförderte Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs nach Anzahl, Art, Ladezustand sowie Stelle der Be- und Entladung;
- 2.
- jährlich:
- a)
- beförderte Güter nach Menge, Beförderungsleistung und Art der Beförderung (Ganzzug, Waggonladung),
- b)
- beförderte Gefahrgüter nach Menge, Beförderungsleistung, Gefahrgutklassen und Hauptverkehrsverbindungen,
- c)
- Fahrleistung in Zugkilometern,
- d)
- Land des Unternehmenssitzes und Eigentumsverhältnisse am Unternehmen.
- 1.
- beförderte Güter ohne kombinierten Verkehr und im kombinierten Verkehr jeweils nach Menge, Beförderungsleistung und Hauptverkehrsverbindungen,
- 2.
- Land des Unternehmenssitzes und Eigentumsverhältnisse am Unternehmen.
- 1.
- Zahl und Ladekapazität der Fahrzeuge nach Art der Fahrzeuge,
- 2.
- Zahl der Beschäftigten nach Einsatzart.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 20.2.2004 I 318;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 16.8.2023 I Nr. 218
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR245210999
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ea07ed3a18983301ef0996290bca4029155e7ff250293aee59afa384bb7ba532