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VerkFinG

Abschnitt IV Finanzierung des Baues von Bundesautobahnen

Verkehrsfinanzgesetz 1955

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 467 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001669955

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 21adf7a0fd64d1296c074cfde348b80eafd32411278aeb37bb70735db91f9be3

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