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Art 7Evaluierung
Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
- 1.
- die Auswirkung dieses Gesetzes auf die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr,
- 2.
- die durch dieses Gesetz für die Wirtschaft und die Verwaltung verursachten Kosten sowie
- 3.
- die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR221800015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 614ad7606a6e0748e35ef168a844471f611ec7ce85543593eacee3933b0d2de4
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 101b StPOStatistische Erfassung; Berichtspflichten
„… tschen Bundestag zu bestellen ist. (3) Die Evaluierung erfolgt unter Auswertung der Übersicht gemäß § 101b der Strafprozessordnung. Zu evaluieren sind: 1. die Auswirkung dieses Gesetzes auf die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr, 2. die durch die …“