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Art 8Inkrafttreten

Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR221800015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 614ad7606a6e0748e35ef168a844471f611ec7ce85543593eacee3933b0d2de4

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