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VEPPGewG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 12.11.2022 +++)

Das G wurde als Artikel 2 des G v. 7.11.2022 I 1985 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 6 Satz 1 dieses G am 12.11.2022 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR198700022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d310aa4c2caee49c8ec70a5b2cb261985d53df381c9e1a7e7e11bd105521cafc

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