VDuG
§ 34Schlussbericht
Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten
- 1.
- eine Auflistung der im Umsetzungsverfahren von Verbrauchern geltend gemachten Ansprüche, die
- a)
- vom Sachwalter ganz oder teilweise durch Zahlung erfüllt wurden unter Angabe des jeweiligen Namens des Verbrauchers, des jeweiligen Zahlungszeitpunkts und des jeweiligen Zahlungsbetrags oder
- b)
- vom Unternehmer anders als durch Zahlung erfüllt wurden unter Angabe des jeweiligen Namens des Verbrauchers und des Zeitpunkts der Erbringung der jeweiligen Leistung,
- 2.
- eine Auflistung der vollständig oder teilweise abgelehnten Ansprüche von Verbrauchern unter Angabe
- a)
- des jeweiligen Namens des Verbrauchers,
- b)
- der jeweiligen Art oder der jeweiligen Höhe des geltend gemachten Anspruchs sowie
- c)
- des Umfangs der jeweiligen Ablehnung,
- 3.
- eine zusammenfassende Gegenüberstellung der aus dem Umsetzungsfonds geleisteten Zahlungen und des kollektiven Gesamtbetrags.
Stand: Geändert durch Art. 5 G v. 16.7.2024 I Nr. 240
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1100B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c7d522c2cfdee04d42808c2a058b24dcc48adcafae3678af04d8c2e94980eddb