UVPPortV
§ 3Funktionen der zentralen Internetportale
- 1.
- einen kosten- und anmeldefreien Zugang,
- 2.
- eine interaktive Kartenansicht, auf der die Vorhaben markiert sind,
- 3.
- eine Listenansicht aller Vorhaben, in der zu jedem Vorhaben angezeigt werden
- a)
- die jeweilige Bezeichnung des Vorhabens und
- b)
- die allgemein verständliche Bezeichnung der Kategorie des Vorhabens,
- 4.
- eine Vorhaben-Detailseite, auf der gesammelt zu einem Vorhaben angezeigt werden
- a)
- die in Nummer 3 genannten Bezeichnungen,
- b)
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens und
- c)
- die im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuständige Behörde sowie ihre Kontaktdaten,
- 5.
- eine Suchfunktion in der Listenansicht aller Vorhaben, mit der Vorhaben nach der Vorhabenbezeichnung gesucht werden können, und
- 6.
- eine Filterfunktion in der Listenansicht aller Vorhaben, mit der Vorhaben nach der Vorhabenkategorie gefiltert werden können.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR242810020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5e17e098b80415af943a18b06a4d8d8f0d62924ec1f93eba8863f2283913ac79