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UVPPortV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 24.11.2020 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 11.11.2020 I 2428 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 4 Abs. 1 dieser V am 24.11.2020 in Kraft getreten. § 3 tritt gem. Art. 4 Abs. 2 dieser V am 1.11.2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR242810020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5e17e098b80415af943a18b06a4d8d8f0d62924ec1f93eba8863f2283913ac79

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