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UntAbschlG

§ 3Umfang der Unterstützung

Gesetz über den Abschluß von Unterstützungen der Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen

Die Unterstützung besteht aus laufenden und einmaligen Zahlungen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.12.2019 I 2652

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR099000994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c27395431561e93f755116658499f80790fa7c0f553ec09d222905ee6d887183

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