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Art 5

Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 1 G v. 16.8.1980 II 941

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR206390954

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1b27bdbcf0eec05f424c49fa86cacb6bafd7aeabf18e252cbc228b68987df184

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