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UnifV

§ 2Begriffsbestimmung

Verordnung über die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses

Uniform ist die Uniform der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit den Abzeichen des Dienstgrads, den zu führen die frühere Soldatin oder der frühere Soldat berechtigt ist.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 9 G v. 4.8.2019 I 1147

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR077800008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4fa43dce60903c6c81a5902a525d56bb12c5094761920c36f840fcad07330498

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