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UnbilligkeitsV

§ 2Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente

Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn und solange sie zum Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen würde.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch V v. 4.10.2016 I 2210

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR073400008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 06368544a116c01c5c5174a067ee83d9116c00f278fec3ffbe6fa753726128c5

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