UmstRückstGDV
§ 1Versorgungsverpflichtungen
- 1.
- zur Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Übergangsgehältern, Übergangsbezügen, Unterhaltsbeiträgen und Beihilfen;
- 2.
- zur Erstattung von Versorgungsbezügen nach § 42 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes);
- 3.
- zur Gewährung von Entlassungsgeld;
- 4.
- zur Erstattung von Leistungen nach § 72 Abs. 11 des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001490962
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f1f744ec1829e4f0991b8f037c9f132d016c697fb9c417d63c3126f4305385ed
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- Art 131 GG
„… tattung von Versorgungsbezügen nach § 42 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes); 3. zur Gewährung von Entlassungsgeld; 4. zur Erstattung v …“