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§ 7

Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben

Dieses Gesetz tritt am 29. Juni 1990 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR005030990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d87afc1a873942a25356f563161954ef51f7970640e1bf89a847ec4a9cb64bf9

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