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Anhang EVAuszug aus EinigVtrVbg Art 3 (BGBl. II 1990, 1239)
Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben
- Zu Kapitel II
- (Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern)
- 12.
- Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 38 S. 503) mit folgenden Maßgaben:
- a)
- In den Fällen des § 5 Abs. 4 Satz 2 entscheidet anstelle des zeitweiligen Sonderausschusses eine Kammer für Verwaltungssachen bei dem Kreisgericht, in dessen Bezirk das Gesamtguthaben zur Umstellung angemeldet worden ist.
- b)
- Dieses Gericht entscheidet auch über Beschwerden nach § 6.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR005030990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d87afc1a873942a25356f563161954ef51f7970640e1bf89a847ec4a9cb64bf9