UmstG
§ 35Inkrafttreten
Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens
Dieses Gesetz tritt in den Ländern Bayern, Bremen, Hessen und Württemberg-Baden am 27. Juni 1948 in Kraft.
IM AUFTRAGE DER MILITÄRREGIERUNG
Dieses Gesetz tritt am 27. Juni 1948 in Kraft.
IM AUFTRAGE DER MILITÄRREGIERUNG
Diese Verordnung tritt am 27. Juni 1948 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland zu veröffentlichen und als Gesetz auszuführen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 Nr. 1 G v. 20.12.1982 I 1857
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR700050948
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 933869f6a510a001905123b001daffee9d76f2e4fa1287a45a6b7781de01a661